Mein physiotherapeutisches Angebot für Sie
"Als Heilpraktikerin für Physiotherapie behandle ich Sie mit einer Privat-Verordnung Ihres Arztes. Auch
ohne ärztliche Verordnung können Sie von mir behandelt werden. Sie erhalten nach ausführlicher Untersuchung und weil eine medizinische Notwendigkeit
durch eine Diagnose besteht, alle Anwendungen der Physiotherapie, der Krankengymnastik, der klassischen Massagetherapie, auch Wärmeanwendung entsprechend dem Befund."
Privatpraxis für Physiotherapie für Selbstzahler und Privatpatienten
Privatpreise gem. §§611 und 315 BGB
Physiotherapie 60 Minuten 80,00 €
Eingehenden Beratung/ individuelle Diagnose Eingehende Untersuchung (Erstbehandlung) Beratung, auch telefonisch |
22,00 € 20,50 € 20,50 € |
Befundbericht | 20,50 € |
Krankengymnastik Einzelbehandlung 30 Minuten |
37,50 € |
Krankengymnastik als Doppelbehandlung 60 Minuten |
75,00 € |
Krankengymnastik ZNS nach Bobath 30 Minuten | 50,00 € |
Manuelle Therapie | 42,00 € |
Medicomechanische Behandlung - Massagestäbchen | 26,00 € |
Massagetherapien 10-30 Minuten |
10,80 € - 40,00 € |
Funktionelle Wirbelsäulengymnastik | 26,15 € |
Bewegungsübungen | 15,20 € |
Individueller Übungsplan | 26,00 € |
Atemtherapie | 23,11 € - 63,34 € |
Wärmebehandlung | 15,50 € |
Wärmelampe | 8,00 € |
Heiße Rolle | 16,90 € |
Lichtbestrahlung | 8,20 € |
Setzen von Schröpfköpfen, unblutig | 8,20 € |
Schröpfmassage mit Gleitmittel | 10,50 € |
Tapeverbände, Gittertapes | 15,50 € |
Hausbesuch Pauschale | 29,50 € |
Wegpauschale pro Km - bis 20 KM Wegpauschale Fernbesuch pro KM - ab 21 KM |
0,30 € 0,35 € |
Die Gesamtpreisliste kann gern in meiner Praxis eingesehen werden. Je nach Diagnose ergibt sich der Gesamtpreis aus den erforderlichen Anwendungen. Oder wir vereinbaren eine Behandlungszeit: 60
Minuten für 80,00 €. (Stand: 01.01.2024)
Was bedeutet es für Sie, sich von einer Heilpraktikerin für Physiotherapie
behandeln zu lassen ?
Heilbehandlungen
Heilbehandlungen von akuten Erkrankungen, Verletzungen oder nach Operationen führe ich auf ärztliche Privatverordnung
durch. Als Erstkontakt ohne ärztliche Verordnung, findet nach ausführlicher Befunderstellung die Behandlung nach Diagnoserstellung aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie statt.
Abrechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
In meiner Praxis sind Sie Selbstzahler/In und begleichen die Rechnung entweder sofort in Bar mit Erhalt einer Quittung oder überweisen den Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung. Die Preise können in meiner Praxis durch Aushang eingesehen werden oder erfragt werden.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Physiotherapie rechne auch in Anlehnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 ab. Die Leistungen sind auf die Maßnahmen der Physiotherapie, Massagetherapie und sonstigen entsprechend analog im Gebührenverzeichnis angepasst. Sie sind Selbstzahler/In. Sind Sie Privat versichert oder haben eine Zusatzversicherung, dann erfragen Sie bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung ob diese Leistungen erstattet werden und in welcher Höhe.
Privatversicherung und Zusatzversicherung
Die Patienten verpflichten sich unabhängig vom Erstattungsanspruch ihrer Krankenversicherung zum sofortigen Ausgleich der Rechnung in bar
oder Überweisung! Bitte prüfen Sie vor der ersten Behandlung, ob die Leistung der Heilpraktikerin für
Physiotherapie von Ihrer Krankenversicherung erstattet werden. Sie können Ihren bestehenden Vertrag eventuell aktualisieren lassen!
Verbindliche Terminvereinbarungen
Ihre Behandlung erfolgt nach verbindlicher Terminvereinbarung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich
umgehend um Absage. Bei Nichtabsage mindestens 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Stundensatz in Höhe von € 80,00 in Rechnung gestellt. Trifft Sie an dem Versäumnis des Termins keine
Schuld, ist dies schriftlich nachzuweisen.
Was ist eigentlich Physiotherapie?
Physiotherapie (griechisch φύσις, phýsis „Natur" und θεραπεία, therapeía „das Dienen, die Bedienung, die Dienstleistung, die Pflege der Kranken") (Quelle:Wikipedia), in Deutschland bis 1994 Krankengymnastik, ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll. Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten durchgeführt. Physiotherapeut ist kein eigenständiger Heilberuf, sondern gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Die medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich durch einen Arzt auf Rezept verordnet, oder von einem Therapeuten mit Zulassung als Heilpraktiker/in für Physiotherapie.