Mein physiotherapeutisches Angebot für Sie
"Als Heilpraktikerin für Physiotherapie behandle ich Sie mit einer Privat-Verordnung Ihres Arztes. Auch ohne ärztliches Rezept kann ich Sie behandeln. Sie erhalten nach ausführlicher Untersuchung und weil eine medizinische Notwendigkeit durch eine Diagnose besteht, alle Anwendungen der Physiotherapie, der Krankengymnastik, der klassischen Massagetherapie, auch Wärmeanwendung entsprechend dem Befund."

Privatpraxis für Physiotherapie für Selbstzahler und Privatpatienten   

Privatpreise gem. §§611 und 315 BGB

 

Eingehenden Beratung/ individuelle Diagnose

Eingehende Untersuchung (Erstbehandlung)

Beratung, auch telefonisch

22,00 €

20,50 € 

20,50 €            

Befundbericht 20,50 €
Krankengymnastik Einzelbehandlung 30 Minuten

35,50 €

Krankengymnastik als Doppelbehandlung 60 Minuten 

75,00 €

Krankengymnastik ZNS nach Bobath 30 Minuten 50,00 €
Manuelle Therapie 40,50 €
Medicomechanische Behandlung - Massagestäbchen 26,00 €
Massagetherapien 10,80 € - 26,00 €
Funktionelle Wirbelsäulengymnastik 26,15 €
Bewegungsübungen  15,20 €
Individueller Übungsplan 26,00 €
Atemtherapie 23,11 € - 63,34 €
Wärmebehandlung 15,50 €
Wärmelampe   8,00 €
Heiße Rolle 16,90 €
Lichtbestrahlung      8,20 €
Setzen von Schröpfköpfen, unblutig   8,20 €
Schröpfmassage mit Gleitmittel 10,50 €
Tapeverbände, Gittertapes 15,50 €
Hausbesuch Pauschale 29,50 €

Wegpauschale pro Km - bis 20 KM

Wegpauschale Fernbesuch pro KM - ab 21 KM 

  0,30 €

  0,35 €

 

 


Die Preise sind angelehnt an das Heilpraktikergebührenverzeichnis - maximal der 2,3 fache Vdek-Satz. Die Gesamtpreisliste kann gern in meiner Praxis eingesehen werden. Je nach Diagnose ergibt sich der Gesamtpreis aus den erforderlichen Anwendungen. Oder wir vereinbaren eine Behandlungszeit: 60 Minuten für 75,00 €.

 

Was bedeutet es für Sie, sich von einer Heilpraktikerin für Physiotherapie

behandeln zu lassen ?

 

Heilbehandlungen

Heilbehandlungen von akuten Erkrankungen, Verletzungen oder nach Operationen führe ich auf ärztliche Privatverordnung

durch. Als Erstkontakt ohne ärztliche Verordnung, findet nach ausführlicher Befunderstellung die Behandlung nach Diagnoserstellung aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie statt.

 

Abrechnung nach der Heilpraktikergebührenverzeichnis

Ich rechne nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis von 1985 ab im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Physiotherapie.

Die Preise sind zur Zeit an die Höchstsätze angelehnt, maximal wird der 2,3 fache Satz des Vdek berechnet.

Die Leistungen sind auf die Maßnahmen der Physiotherapie beschränkt und entsprechend analog modifiziert und an die Gebührenverzeichnis angepasst. Ob eine private Krankenkasse alle Leistungen erstattet, richtet sich nach den individuellen Tarifen Ihrer Versicherung. Erfragen Sie bitte vor der Behandlung, ob eine Erstattung von Ihrer Versicherung vorgenommen wird und in welcher Höhe. In meiner Praxis sind Sie SelbstzahlerIn und begleichen die Rechnung entweder sofort in Bar mit Erhalt einer Quittung oder überweisen den Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung. Die Preise können in meiner Praxis durch Aushang eingesehen werden oder erfragt werden.

 

Privatversicherung und Zusatzversicherung     
Die Patienten verpflichten sich unabhängig vom Erstattungsanspruch ihrer Krankenversicherung zum sofortigen Ausgleich der Rechnung in bar oder Überweisung! Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab.            
           

Die Patienten prüfen bitte VOR der ersten Behandlung selbst, ob die Leistung der Heilpraktikerin für Physiotherapie von der Krankenversicherung erstattet werden, und vereinbaren selbst mit der Versicherung, den bestehenden Vertrag eventuell aktualisieren zu lassen!           

 

Terminvereinbarungen        
Ihre Behandlung erfolgt nach Terminvereinbarung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich umgehend um Absage. Bei Nichtabsage mindestens 24 Stunden vor dem Termin, wird die Stundenpauschale in Höhe von € 75,00 in Rechnung gestellt. Trifft Sie an dem Versäumnis des Termins keine Schuld, ist dies schriftlich nachzuweisen.     

 

Physiotherapie

Physiotherapie (griechisch φύσις, phýsis „Natur" und θεραπεία, therapeía „das Dienen, die Bedienung, die Dienstleistung, die Pflege der Kranken") (Quelle:Wikipedia), in Deutschland bis 1994 Krankengymnastik, ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.  Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten durchgeführt. Physiotherapeut ist kein eigenständiger Heilberuf, sondern gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Die medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich durch einen Arzt auf Rezept verordnet, oder von einem Therapeuten mit Zulassung als Heilpraktiker/in für Physiotherapie.